Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch mit einem Mikrophon

Steuern

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welchem Betrag keine Einkommenssteuer auf Einkünfte erhoben wird. Im Zuge des Inflationsausgleichs wurde der Freibetrag von 10.347 auf 10.908 EUR erhöht. Ab 2024 wird der Freibetrag voraussichtlich um weitere 696 EUR angehoben. Haben Sie zum Beispiel eine größere Geldanlage für Ihre Kinder getätigt? Die Erträge darauf fallen grundsätzlich unter die Einkommenssteuer. Mit dem nun höheren Grundfreibetrag können diese ab sofort mehr Rendite steuerfrei erzielen. Gleichzeitig greift der Spitzensteuersatz ab diesem Jahr erst ab 62.810 Euro statt bisher ab 58.597.

Erhöhung des Sparerpauschbetrags

Mit dem Sparerpauschbetrag bleiben Erträge aus Kapitalvermögen, wie Zinsen und Dividenden, bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr steuerfrei. Seit diesem Jahr liegt der Freibetrag bei 1.000 EUR statt 801 EUR für Einzelveranlagte. Für zusammen veranlagte Ehegatten steigt der Freibetrag von 1.602 EUR auf 2.000 EUR. Die Freistellungsaufträge bei den Banken werden automatisch um die prozentuale Erhöhung angepasst. Für Anleger mit verschiedenen Bankkonten kann es empfehlenswert sein, den höheren Sparerpauschbetrag über die Freistellungsaufträge neu aufzuteilen.

Altersvorsorgeaufwendungen vollständig absetzbar

Basis-Rentenbeiträge („Rürup-Rente“) sind gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 01. Januar für Steuerzahler in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Die Steuern fallen zukünftig direkt in der Auszahlungsphase an.

Rente

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten fällt weg

Seit dem 01. Januar ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten weggefallen. Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können somit unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Kürzungen zu befürchten. Bei Erwerbsminderungsrenten hingegen steigen die Hinzuverdienstgrenzen.

Höhere Förderbeträge und Freibeträge für betriebliche Altersvorsorge

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt aktuell 7.300 EUR pro Monat. Das beeinflusst auch die Freibeträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge: steuerlich von 564 auf 584 EUR, sozialversicherungsfrei von 282 auf 292 EUR monatlich. Altverträge mit Pauschalbesteuerung sind davon ausgenommen.

Auch der sozialversicherungsfreie Förderbetrag für Unterstützungskassen und Direktzusagen bei Entgeltumwandlung steigt von 282 EUR auf 292 EUR. Wenn Sie 2022 bereits die maximale Sparrate ausgeschöpft haben, können Sie diese nun um 10 EUR erhöhen.

Grundsätzlich unterliegen Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der entsprechende Freibetrag erhöht sich von 164,50 EUR auf 169,75 EUR monatlich.

Familie

Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags

Seit dem 1. Januar beträgt das Kindergeld einheitlich 250 EUR pro Kind. Die bisherige Staffelung nach Anzahl der Kinder entfällt. Der Kinderfreibetrag für 2023 steigt auf 3.012 EUR je Elternteil. Inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf liegt der Gesamtfreibetrag bei 8.952 EUR – eine weitere Erhöhung auf 9.312 EUR ist für 2024 geplant.

Energie

Preisbremse für Strom, Fernwärme und Gas

Die Preisbremsen gelten rückwirkend ab Januar, obwohl sie erst im März in Kraft treten. Die Deckelung beträgt:

  • Gas: 12 Cent/kWh
  • Fernwärme: 9,5 Cent/kWh
  • Strom: 40 Cent/kWh

Die Entlastung wird direkt über die Abschläge verrechnet.

Klimaabgabe fürs Heizen

Seit dem 1. Januar müssen sich Vermieter an der CO₂-Abgabe beteiligen. Der Anteil hängt von der energetischen Qualität des Gebäudes ab – je schlechter, desto höher der Vermieteranteil.

Arbeit

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 59.850 EUR. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist erst ab 66.600 EUR Bruttojahreseinkommen möglich. Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt auf 1,6 %. Der maximale Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte liegt nun bei 403,99 EUR für die Krankenversicherung und 76,06 EUR für die Pflegepflichtversicherung.

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale steigt auf 1.000 EUR pro Jahr – bis zu 200 Tage werden nun steuerlich berücksichtigt, auch ohne eigenes Arbeitszimmer.

E-Autos

Umweltbonus und neue Fördersummen

Seit dem 1. Januar 2023 konzentriert sich der Umweltbonus auf Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Ab dem 1. September 2023 gilt die Förderung nur noch für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen.

Fördersummen aktuell:

  • Bis 40.000 EUR Nettolistenpreis: 4.500 EUR (statt 6.000)
  • 40.001–65.000 EUR Nettolistenpreis: 3.000 EUR (statt 5.000)
  • Über 65.000 EUR: keine Förderung

Für 2024 ist eine weitere Reduzierung geplant: Förderung dann nur noch bis 45.000 EUR Nettolistenpreis.

Wichtig: Die Förderung wird erst bei der Zulassung des Fahrzeugs bewilligt – nicht beim Kauf. Aufgrund langer Lieferzeiten sollten Kaufinteressierte frühzeitig planen.

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