Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch mit einem Mikrophon

Neue Einkommensgrenzen verdoppeln die Anspruchsberechtigten der Arbeitnehmer-Sparzulage

Seit dem 01. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage erhöht, wodurch sich die Zahl der Personen in Deutschland, die anspruchsberechtigt sind mehr als verdoppelt hat.

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zu den sogenannten „vermögenswirksamen Leistungen“ (VL), die Arbeitnehmer erhalten können, wenn ihr Arbeitgeber in ihrem Namen ein VL-zertifiziertes Anlageprodukt bespart. Dies können Fondssparpläne, Bausparverträge oder Banksparpläne sein. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Geldbeträge, die der Arbeitgeber monatlich für den Arbeitnehmer in ein VL-zertifiziertes Anlageprodukt einzahlt. Die maximale Höhe der VL beträgt 40 Euro pro Monat. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen steht nicht gesetzlich fest und hängt von Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen ab.

Wie hoch ist die Arbeitsnehmer-Sparzulage?

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage hängt vom gewählten Sparplan ab. Bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung beträgt der Fördersatz 9,0 Prozent der eingezahlten Summe mit einer maximalen Zulage von 43 Euro pro Jahr. Für Investmentfonds beträgt der Fördersatz 20 Prozent mit einer maximalen Zulage von 80 Euro pro Jahr. Um die maximale Zulage von 123 Euro pro Jahr zu erhalten, muss man mindestens 400 Euro in einen Fondssparplan und 470 Euro in einen Bausparvertrag einzahlen.

Die Auszahlung der Zulage erfolgt in der Regel nach sechs Jahren Laufzeit des VL-Vertrags. Vorzeitige Kündigungen führen zum Verlust der Sparzulage. Auf die Sparzulage fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. Die Beantragung der Sparzulage erfolgt durch das Setzen eines Häkchens in der Steuererklärung unter „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“. Die entsprechenden Nachweise werden automatisch vom Finanzinstitut an das Finanzamt übermittelt.

Welche Einkommensgrenzen gelten ab 2024?

Seit diesem Jahr dürfen Alleinstehende ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von 40.000 EUR beziehen, um die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen zu können. Bis 2023 lag die Grenze noch bei 17.900 EUR für Bausparverträge bzw. 20.000 EUR für Fondssparpläne.

Für Verheiratete liegt die Einkommensgrenze nun bei 80.000 EUR zu versteuerndes Einkommen statt ehemals 35.800 EUR für Bausparverträge bzw. 40.000 EUR für Fondssparpläne.

Wichtiger Hinweis / Disclaimer:
Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information über die Situation am Finanzmarkt und der aktuellen Einschätzung der GFA FP Vermögensverwaltung. Er stellt keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr und keine Haftung übernommen werden. Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Erträge. Der Autor übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Basis dieses Textes ergriffen werden. Der Text und der Inhalt sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Investitionsentscheidung erfolgt auf eigene Gefahr. 

Wichtiger Hinweis auf Interessenkonflikte: Die GFA FP Vermögensverwaltung kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt (z.B. über verwaltete Kunden-Depots oder gemanagte Produkte) Positionen in den erwähnten Wertpapieren halten. Es besteht daher ein potenzieller Interessenkonflikt. Die GFA FP Vermögensverwaltung behält sich vor, die genannten Titel jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu kaufen, zu verkaufen oder abzustoßen. Die geschriebenen Analysen basieren auf dem Wissensstand zum Veröffentlichungsdatum und werden nicht nachträglich aktualisiert. Einzelwerte unterliegen starken Kursschwankungen und können zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Rufen Sie uns einfach unter 07643-914 19-50 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen zurück.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.