Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch mit einem Mikrophon
Nach jetzt wieder höheren Zinsen liefern sich Banken aus dem In- und Ausland bei Fest- und Tagesgeld einen Wettkampf um neue Kunden. Doch wie sicher ist Ihr Geld dort in einer Krise – gerade auch bei ausländischen Instituten und was ist eigentlich abgesichert?

Das Sicherungssystem in der Europäischen Union:

Die Einlagensicherung soll Sparern bestimmte Rückzahlungsansprüche sichern, wenn Sie ihr Geld bei einem europäischen Kreditinstitut verwahren lassen und dieses in Schieflage gerät. Ohne entsprechende Einlagensicherungssysteme dürfen Banken in der Europäischen Union Spar- und Guthabenkonten gar nicht erst anbieten. Gesetzlich abgesichert sind innerhalb der Europäischen Union dabei 100.000 Euro pro Anleger und pro Kreditinstitut.

Höchste Sicherheit bei deutschen Instituten!

In Deutschland ist diese Einlagensicherung in vier Einlagensicherungssysteme organisiert:

  • die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
  • die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)
  • die Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe
  • die Institutssicherungssysteme des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

Freiwillige Zusatzabsicherung in Deutschland möglich:

Eine zusätzliche Absicherung über die o.a. vier Sicherungssysteme hinaus kann in Deutschland über die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., BdB) und der öffentlichen Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB) erfolgen. Bei Banken, die einem dieser in Eigenverantwortung der Geldhäuser betriebenen Einlagensicherungsmechanismen angehören, sind Einlagen von Privatkunden sogar über die gesetzlich gesicherten 100.000 Euro hinaus garantiert. Aktuell hat hier die Postbank in der Höhe der Absicherung die Nase vorn; zusätzlich zum “normalen“ EdB sind Gelder bei der Postbank zusätzlich über den BdB mit 6,4 Mrd. EUR abgesichert.

Was ist abgesichert?

Abgesichert sind Guthaben auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern. Achtung: Auch das Verrechnungskonto eines Aktiendepots fällt unter die Einlagensicherung. Achten Sie also bei der Eröffnung eines Aktiendepots auch auf die Einlagensicherung, da immer auch Geld auf dem Verrechnungskonto liegen kann.

Mehr Rendite für mehr Risiko im Ausland!

Gerade in kleinen Ländern, die nur über einen kleinen Staatshaushalt verfügen und von Ratingagenturen schwächer bewertet werden als Deutschland, sollten Anleger vorsichtig sein. Trotz EU-Vorgaben besteht dort die Gefahr, dass das Kapital, das für die Einlagensicherung benötigt wird, nicht immer ausreichend verfügbar ist.

Beispiel: Nach der Insolvenz der bulgarischen Corpbank im Jahr 2014, bangten Anleger ein halbes Jahr lang um ihre Einlagen, bis schließlich die Entschädigungen ausbezahlt wurden. In Deutschland hat die EdB in solch einem Fall nur sieben Werktage Zeit, um im Ernstfall die Zahlungen an die Kunden zu veranlassen.

Resümee:

Überprüfen Sie bei der Eröffnung eines entsprechenden Kontos immer den Einlagensicherungsfonds des Instituts!

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