
Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken für die Vermögensverwaltung der GFA FP Vermögensverwaltung GmbH.
Auch bei der klassischen Vermögensverwaltung spielt Nachhaltigkeit bezüglich ökologischer Aspekte, sozialer Dimensionen sowie Unternehmensführung eine zunehmend große Rolle.
Die folgenden Angaben legen Ihnen transparent dar, wie wir diese Thematik als Vermögensverwalter in unseren Strategien FPAM Absolute Return, FPAM Defensiv, FPAM Ausgewogen, FPAM Dynamisch und FPAM Offensiv berücksichtigen.
Hinweis nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2022/1288: „Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale ist in unseren klassischen Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente nicht beabsichtigt:


Nachhaltig investieren
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
GFA FP Vermögensverwaltung ist eine ausgezeichnete Vermögensverwaltung: sagt das Wirtschaftsmagazin CAPITAL.
Zum 6. Mal in Folge untersuchte das Institut für Vermögensaufbau (IVA) für das Wirtschaftsmagazin CAPITAL deutsche Vermögensverwalter auf Basis realer, anonymisierter Depotdaten. Und wieder zählt das die GFA FP Vermögensverwaltung GmbH zu den Top-Vermögensverwaltern Deutschlands. Wir wurden dabei mit 4 Sternen in den Kategorien „ausgewogene Anlagestrategie“ und „konservative Anlagestrategie“ ausgezeichnet. Den kompletten Bericht im Wirtschaftsmagazin Capital können Sie hier lesen.
Besonders stolz sind wir jedoch darauf, auch beim Thema Nachhaltigkeit ausgezeichnet zu werden! So erhob das IVA in einer separaten Studie, wie nachhaltig das Angebot von Vermögensverwaltern im Private-Wealth-Management ist.
Die 3 Kriterien:
- Portfoliobewertung
- ESG im Investmentprozess (Produkttransparenz)
- ESG im Unternehmen selbst
Von 58 unabhängigen Vermögensverwaltern kam die GFA FP Vermögensverwaltung auch hier auf die Bestenliste und wurde mit 4 Sternen ausgezeichnet!
Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Vermögensverwaltung der GFA FP Vermögensverwaltung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO).
- Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
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